In der Jugendfeuerwehr gibt es verschiedene Arten von Leistungsnachweisen
1. Bayerische Jugendleistungsprüfung
(Quelle: Bayerische Jugendfeuerwehr)
Die Jugendleistungsprüfung wurde in Bayern 1983 eingeführt. Nach der Anmeldung (Alter 14-18 Jahre) durch den Kommandanten beim Kreisbrandrat erfolgt die Abnahme der Prüfung durch 2 Bayerische Schiedsrichter und einen Zeitnehmer. Die Jugendlichen müssen dabei eine Theorieprüfung sowie Einzel – und Truppprüfungen absolvieren.
Einzelübungen
- Korrektes Anlegen eines Mastwurfs,
- Ordnungsgemäßes Befestigen einer Feuerwehrleine an Strahlrohr mit Schlauch
- Korrektes Anlegen eines Brustbundes
- Zielgerichtetes Werfen eines doppelt gerollten C-Schlauchs, der dabei innerhalb eines seitlich begrenzten Feldes bleiben muss
- Zielgerichtetes Werfen einer Feuerwehrleine
Truppübungen:
- Das Kuppeln von zwei Saugschläuchen als Wassertrupp sowie als Schlauchtrupp,
- Kuppeln zweier C-Strahlrohre
- Zielgerichteter Einsatz mit der Kübelspritze,
- Erkennen und Zuordnen von Gerätschaften,
- Aufbau einer gekuppeten 90 m langen C-Leitung
2. Leistungsspange der Deutschen Jugendfeuerwehr – DJF
(Quelle: DJF)
Die Leistungsspange ist die höchste Auszeichnung der DJF und bildet den krönenden Abschluss der MItgliedschaft in der Jugendfeuerwehr. Sie wird am Tage der Leistungsabnahme in einer Feierstunde verliehen.
Teilnehmen kann, wer mindestens 1 Jahr bei einer Jugendfeuerwehr Mitglied ist, einen gültigen MItgliedsausweis der DJF besitzt sowie zwischen 15 und 18 Jahren alt ist.
Bei der Prüfung wird besonders auf folgende 5 Kriterien Wert gelegt:
- Persönliche Haltung
- Geschlossenes Auftreten
- Schnelligkeit und Ausdauer
- Körpergewandtheit
- Feuerwehrtechnisches Wissen und Können
Die Prüfung erfolgt in den Disziplinen:
- Kugelstoßen
- Staffellauf
- Löschübung
- Schnelligkeitsübung
- Fragenbeantwortung
- Gesamteindruck
3. Die Jugendflamme der Deutschen Jugendfeuerwehr
(Quelle: DJF)
Die Jugendflamme ist kein Wettbewerb, sondern bietet als Arbeitshilfe den Jugendfeuer-wehrwarten/-innen eine zusätzliche Möglichkeit, feuerwehrtechnisches und allgemeines Wis-sen an Jugendliche zu vermitteln.
Abzeichen:
Abnahme, Alter, Voraussetzungen, Fertigkeiten, Anmeldung
Abnahme:
Die Abnahme der Jugendflamme wird durch die Kreis-Jugendfeuerwehrwarte/-innen orga- nisiert:
- Stufe 1: Abnahme erfolgt durch die Jugendfeuerwehrwarte/-innen, Kreis-Jugendfeuerwehrwarte/-innen, Fachbereichsleiter/-innen Wettbewerbe sowie Abnahmeberechtigte der DJF.
- Stufe 2 und 3: Abnahmen werden nur durch Kreis-Jugendfeuerwehrwarte/-innen, Fachbereichsleiter/-innen Wettbewerbe sowie Abnahmeberechtigte der DJF abgenommen.
Teilnahmealter:
- Stufe 1: 12 – 18 Jahre (in anderen Bundesländern ab 10 Jahre)
- Stufe 2: 13 – 18 Jahre
- Stufe 3: 15 – 18 Jahre
Voraussetzungen:
- Stufe 1: DJF- Mitgliedsausweis
- Stufe 2: Stufe 1
- Stufe 3: Stufe 2 und Erste-Hilfe-Kurs
Folgende Fertigkeiten sind nachzuweisen:
Stufe 1:
- Aufbau des Notrufs,
- Anfertigung von 3 Knoten oder Stichen,
- Durchführung von drei einfachen feuerwehr-technischen Aufgaben
Stufe 2:
- 5 Aufgaben aus dem Bereich Fahrzeug- und Gerätekunde
- 2 Aufgaben aus dem Bereich Technik
- Je 1 Aufgabe aus dem Bereich Sport & Spiel
Stufe 3:
- 1 Aufgabe aus dem Bereich Feuerwehrtechnik
- 1 Aufgabe aus dem Bereich Erste Hilfe (Erste-Hilfe-Kurs absolviert)
- 1 Themenarbeit im Bereich Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Bildwand)
Anmeldung:
- Stufe 1: Es ist keine Anmeldung erforderlich!
- Stufe 2: In Absprache mit Kreis-/Stadt-Jugendfeuerwehrwart/in
- Stufe 3: In Absprache mit Kreis-Jugendfeuerwehrwarte/-innen oder Fachbereichsleiter/-innen Wettbewerbe sowie Abnahmeberechtigte der DJF
4. Wissenstest des Bayerischen Innenministeriums
(Quelle: JF-Bayern)
Stufe 1-4
Bild: ©JF-Bayern
Der Wissenstest wurde 1973 durch das Bayerische Innenministerium eingeführt. Dabei werden folgende Stufen vergeben:
- Bronze (Stufe 1)
- Silber (Stufe 2)
- Gold (Stufe 3)
- Urkunde (Stufe 4)
Die Abnahme des Test erfolgt auf Orts- oder Kreis-Ebene. Die Teilnahme kann in den Altersklassen 12 – 18 Jahre erfolgen, die Empfehlung ist aber 12 – 15 Jahre. (vor Grundausbildung)
Aufgaben: Theorie-Teil, je nach Landkreis evtl. mit praktischem Teil
Wechselnde Themenbereiche (sechsjähriger Turnus):
- Fahrzeugkunde
- Verhalten bei Notfällen
- Schläuche und Armaturen
- Organisation der Feuerwehr, Jugenschutz
- Brennen und Löschen
- Persönliche Schutzausrüstung, Dienstkleidung,
- UVV-Jugend
Anmeldefrist: entsprechend Landkreis-Regelung