Die Jugendleistungsprüfung wurde in Bayern 1983 eingeführt. Nach der Anmeldung (Alter 14-18 Jahre) durch den Kommandanten beim Kreisbrandrat erfolgt die Abnahme der Prüfung durch 2 Bayerische Schiedsrichter und einen Zeitnehmer.
Die Jugendlichen müssen dabei eine Theorieprüfung sowie Einzel – und Truppprüfungen absolvieren.
JF Jugendleistungsprüfungen
In der Jugendfeuerwehr gibt es verschiedene Arten von Leistungsnachweisen.
Erfahrt hier die Details zu Leistungsmärschen, Jugendleistungsspange, Jugendflamme und Wissenstests. [ Mehr >> ]