Die Rettungsgasse

Richtiges Verhalten bei Unfällen und Pannen – Grundregeln Rettungsgasse

Quelle: LFV-Bayern e.V.

Rettungsgasse ist kinderleicht – Bayern

Ein neuer Werbespot des Bayerischen Innenministeriums will für die rechtzeitige Bildung einer Rettungsgasse sensibilisieren. Kinder aus Niederbayern erklären, wie kinderleicht das ist: „Eins links – zwei rechts“. Der Seitenstreifen ist kein Ersatz für die Rettungsgasse und muss frei bleiben. Denken Sie daran: Rettungsgasse hilft Leben retten!

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So geht’s richtig: 1 links – 2 rechts

Quellen:
LFV Bayern e.V., BayStIBV und ADAC

Urlaubszeit ist Reisezeit. Und wenn viele Autos auf den Straßen unterwegs sind, bleiben Unfälle, Pannen und Staus leider nicht aus. Den Paragraph 11 der Straßenverkehrsordnung, der vorschreibt, dass bei Stau und auch bereits bei stockendem Verkehr eine Rettungsgasse in der Mitte der zwei Fahrstreifen bzw. bei drei- oder mehrspurigen Autobahnen zwischen der linken und danebenliegenden mittleren Spur – „Eins links – zwei rechts“ – gebildet werden muss, kennen viele Autofahrer nicht.

Feuerwehren, Rettungskräfte, die Polizei und andere Hilfsorganisationen beklagen oftmals, dass sie im Einsatz auf der Autobahn und Außerortsstraßen stark behindert werden. Wertvolle Zeit, die für die Versorgung der Verletzten und die Räumung der Unfallstelle verloren geht. Aktive Feuerwehrdienstleistende berichten häufig, dass eine Rettungsgasse nach der Durchfahrt der ersten Polizei- und Rettungsfahrzeuge sofort wieder geschlossen wird. Bei der Durchfahrt von Feuerwehr und Rettungskräften zählt jedoch jede Minute. Drei bis vier Minuten können bei der Durchfahrt einer bereits gebildeten Rettungsgasse gespart werden. Zeit, die über Leben und Tod entscheiden kann!

Wichtig ist dabei, dass zu den Hilfsfahrzeugen, neben Feuerwehr- und Rettungswagen, behördliche Fahrzeuge mit Licht- oder Tonsignalen, auch Abschleppfahrzeuge zählen. Der Seitenstreifen ist nach der weitverbreiteten Meinung keine Alternative, da hier der Weg durch liegengebliebene Kraftfahrzeuge versperrt sein kann.

Und wichtig für alle: erst wenn die Unfallstelle geräumt ist, geht es für alle weiter.

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Download: Info-Flyer, PDF, 1 MB

Wie verhalten Sie sich richtig?

  • Rettungsgasse bereits bei beginnender Staubildung und stockendem Download: Info-Flyer, PDF, 1 MB Verkehr bilden. Steht der Verkehr, ist es manchmal nicht mehr möglich, zu rangieren.
  • Die Rettungsgasse muss immer gebildet werden! Nicht nur bei einem Unfall.
  • Die Rettungsgasse wird bei einer zweispurigen Autobahn in der Mitte gebildet, d.h. die Fahrzeuge links fahren an den äußeren linken Rand und die Fahrzeuge rechts an den Rand des rechten Fahrstreifens.
  • Bei einer drei- oder sogar vierspurigen Autobahn wird die Rettungsgasse immer zwischen der äußeren linken und den danebenliegenden Fahrbahnen gebildet.
  • Der Seitenstreifen darf für die Bildung einer ausreichend großen Rettungsgasse mit benutzt werden. Denken Sie immer daran, dass auch sehr große Einsatzfahrzeuge zur Bergung von verunfallten Autos oder Lastkraftwagen die Rettungsgasse durchfahren müssen.
  • Bei Bildung der Rettungsgasse unbedingt darauf achten, dass das Fahrzeug gerade steht und die Durchfahrt der Einsatzfahrzeuge nicht behindert wird.
  • Halten Sie eine Fahrzeuglänge Abstand zu ihrem Vordermann, um noch rangieren zu können.
  • Schalten Sie den Verkehrsfunk und das Navigationsgerät ein und beachten Sei die Durchsagen!
  • LKW sollten nur die äußere rechte Spur befahren und nicht überholen. Fahren sie auf der mittleren Spur, wird die Rettungsgasse zu eng.
  • Die Rettungsgasse muss, bis sich der Stau aufgelöst hat, frei bleiben, da nicht alle Fahrzeuge der Hilfsdienste gleichzeitig durchfahren.
  • Die Durchfahrt durch die Rettungsgasse durch „Anhängen an ein Fahrzeug mit Sonderrechten“ ist verboten. Das Nichtbilden einer Rettungsgasse und die Durchfahrt können mit einem Bußgeld geahndet werden.
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 Quelle: ADAC

Richtiges Verhalten im Fall eines Unfalls oder bei einer Panne?

Verhalten bei Unfällen und Pannen - Rettungsgasse
Quelle: LFV-Bayern e.V.
Flyer: PDF, 397 KB
  • Warnweste anziehen (seit 1.7.2014 Pflicht) Unfallstelle oder Standplatz absichern!
  • Immer Warnblinkanlage und bei Dunkelheit zusätzlich Standlicht einschalten!
  • Warndreieck aufstellen: 50 m innerorts
    100 m Bundesstraße
    200 m Autobahn
    Hilfestellung: Abstand zwischen zwei Leitpfosten beträgt immer 50 m.
  • Bringen Sie alle Beteiligten aus dem Gefahrenbereich.
  • Halten Sie sich immer hinter der Leitplanke auf.
  • Laufen Sie hinter der Leitplanke, um das Warndreieck aufzustellen oder zur nächsten Notrufsäule.
  • Warten Sie auf den Abschleppwagen nicht im Auto.
  • Den Weg zur nächsten Notrufsäule weist der schwarze Pfeil auf dem Leitpfosten am Straßenrand.
  • Bei einer Panne rufen Sie bitte die Nummer, die auf Ihrem Schutzbrief angegeben ist, die Ihres Automobilclubs, beziehungsweise die Servicehotline des Fahrzeugherstellers an oder gehen Sie zur nächsten Notrufsäule.

Woher weiß ich auf der Autobahn, wo ich bin?

  • Alle 500 m steht ein sog. Stationszeichen oder auch noch die blauen Kilometerschilder; auf der Notrufsäule sind diese Angaben auch zu finden.
  • Beim Anruf folgende Informationen bereithalten: auf welcher Autobahn, in welcher Richtung, bei welchem Kilometer
  • Auch die Längen- und Breitengrade, die das Navigationssystem anzeigt, können den Hilfsorganisationen helfen, die richtige Position zu finden.